Linke Sittenwächter wüten: Facebook-Zensur stoppt Meinungsfreiheit

Mitte Mai präsentierte Facebook stolz seine Ergebnisse der Zensur – auf Druck von Politik und linken Sittenwächtern der „westlichen Wertewelt“ muss Facebook seine Inhalte nämlich entsprechend „bereinigen“. Wohlgemerkt sprechen wir hier gerade nicht von China oder Nord.Korea, sondern von den westlichen Ländern, in welchen man sich gerne für Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte gegenseitig auf die Schulter klopft.

 

Patrioten werden gelöscht

„Moderation“ ist der Fachausdruck für diese Säuberungsmaßnahmen, deren Zielrichtung Monika Bickert, Leiterin der Content Politik von Facebook angeblich klarstellte: „Wir erlauben keine Kritik an der Einwanderungspolitik und keine Argumente, diese Politik einzuschränken“. Inzwischen heißt es, es habe einen Übersetzungsfehler gegeben.

So oder So: In Frankreich und den USA nimmt die Zensur bereits besorgniserregende Ausmaße an – in Deutschland und Österreich drohen jetzt ähnliche Zensurmaßnahmen.

Weltweit durchleuchten 7.500 „Moderatoren“ Facebook-Inhalte. Ihre politische Gesinnung ist häufig im linken Spektrum angesiedelt. Dies musste Facebook-Gründer Mark Zuckerberg bei der kürzlich erfolgten Anhörung im amerikanischen Kongress kleinlaut eingestehen. Republikaner konfrontierten ihn mit der Löschung der Konten von zwei schwarzen Trump-Unterstützerinnen und fragten, was daran „unsicher“ sei.

Frankreich besonders betroffen

Die linken Facebook-Sittenwächter wüteten in den letzten Monaten auch besonders in Frankreich. Insider berichten, dass alles von und über die französischen Identitären und auch von anderen Vertretern mit patriotischen Ansichten gelöscht wurde. 

Zensur nach geheimen Codewörtern

Die „Moderationspolitik“ von Facebook läuft in drei Stufen ab:

Stufe 1 bezieht sich auf „Angriffe gegen eine Person oder eine Gruppe von Menschen“. Das sind alle gewalttätigen, entmenschlichenden Reden, Vergleiche mit Tieren, Hassreden.

Stufe 2 berücksichtigt „Angriffe auf körperliche, geistige und moralische Minderwertigkeit und Aussehen“, aber auch „Ausdrücke wie „Ich hasse „,“ Ich mag nicht „oder “ x ist dies oder jenes“.

Stufe 3 befasst sich mit „Aufrufen zum Ausschluss oder zur Isolierung einer Person oder Gruppe von Menschen – dazu zählen Kritik an Einwanderungspolitik und Argumente, um solche Politik einzuschränken.

Facebook: „Hüter der Wahrheit“

Beim Aufspüren von angeblichen Fake News ist es nicht so einfach. Da löscht Facebook so gemeldete Nachrichten nicht, sondern platziert einen Link dazu, unter dem der Nutzer einen „wahren Bericht “ findet – so könne er sich eine eigene Meinung bilden.

Das Ergebnis der Säuberungen: Im ersten Quartal 2018 wurden 3,4 Millionen gewalttätige Bilder entfernt oder geflagt, fast dreimal so viele wie im Vorquartal. Bis Ende 2017 wurden 21 Millionen Bildern von Nacktheit oder sexuellen Aktivitäten entfernt.

Spezielle Software

Der Kampf gegen Dschihad-Propaganda habe bei Facebook Priorität, sagte Bickert. Mit spezieller Software könne man fast zu hundert Prozent terroristische Propaganda-Videos schon entfernen, bevor sie von Nutzern gemeldet sind.

In Summe waren das 1,9 Millionen Inhalte im ersten Quartal 2018, 73 Prozent mehr als im letzten Quartal 2017. Dabei werden Bilder, Videos und problematische Inhalte über Schlüsselbegriffe aufgespürt. Bei Platzierung solcher Nachrichten gibt es direkten Alarm und der Inhalt wird gelöscht.

Facebook meldet sich zu Wort

Inzwischen hat sich Facebook selbst zu Wort gemeldet. Der Passus „Wir erlauben keine Kritik an Einwanderungspolitiken und Argumenten, um diese Politik einzuschränken“, sei falsch übersetzt worden. Facebook korrigiert, in der englischen Version seiner Standards heiße es, das Gegenteil sei der Fall. Unter „bestimmten Bedingungen“ würde Facebook Kritik an der Migrationspolitik autorisieren.

„Es handelt sich in der Tat um einen Übersetzungsfehler, den wir gerade korrigieren. Danke für Ihre Wachsamkeit „, antwortete ein Vertreter von Facebook, der von dem Portal „Valeurs actuelles“ kontaktiert wurde.

Zensur geht weiter

Na Wahnsinn – wie gnädig! Unter bestimmten Bedingungen, die wohl Facebook vorgibt, darf Kritik an der Migrationspolitik geübt werden. An der strengen Zensur-Praxis ändert das freilich gar nichts.

[Quelle: Wochenblick.at]

Sieg für die Meinungsfreiheit!

Ein Medien-Anwalt aus Regensburg erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook und errang damit einen wichtigen Sieg in Sachen Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken. Ein Facebook-Beitrag, in dem ein Nutzer die Berliner Tageszeitung taz scharf kritisierte, sollte diesem die Löschung seines Beitrags sowie eine 30tägige Sperre einbringen.

So hatte es das soziale Netzwerk zumindest zunächst angekündigt. Mit der absurden Begründung, der Verfasser habe mit seinem Post Personen aufgrund ihrer „Rasse, Ethnizität, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung“ angegriffen.

Facebook nahm die Sperrung zurück

Der Facebook-Nutzer dürfte wohl wenig bis gar nichts über die ethnische Herkunft, die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität der in der taz-Redaktion schreibenden Personen gewußt haben und sich vermutlich auch nicht dafür interessieren. Ob die Arbeit für die taz einer Religionsausübung oder gar einer Behinderung gleichkommt, ist sicherlich Auslegungssache, kann die Sperrung allerdings auch nicht wirklich begründen. Nachdem sich der Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl mit seinem Projekt facebook-sperre.de in die Sache einschaltete, nahm Facebook diese auch schnell zurück.

Dies genügte dem Anwalt und seinem Mandanten allerdings nicht. Sie forderten Facebook auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Nur in diesem Fall, so der Jurist, hätte der Nutzer nämlich die Gewißheit gehabt, wegen ähnlicher Äußerungen nicht auch in Zukunft erneut gesperrt zu werden.

Facebook weigerte sich, Stahls Mandanten diese Sicherheit zu geben. Mit seiner nach Eike von Repgow benannten Kanzlei REPGOW erwirkte er jetzt beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung.

Androhung von Ordnungsgeld

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft – zu vollstrecken an ihrem Vorstand – wird der Antragsgegnerin, also Facebook, von der Kammer untersagt, den Antragsteller für den Text zu sperren. Dieser lautete: „Die pseudo-linke TAZ ist ein Kriegstreiber erste Klasse! War es nicht dieses Hetzblättchen, was kürzlich rumflennte, daß sie kurz vor der Pleite stünden? KEIN VERLUST! ist meine Meinung!”

Die einstweilige Verfügung, die das Gericht auf elf Seiten ungewöhnlich ausführlich begründete, dürfte ein klares Zeichen in Sachen Meinungsfreiheit und Vertragsrecht im Bereich sozialer Netzwerke sein. Die schwammigen Nutzerbedingungen sind keine rechtmäßige Grundlage dafür, alles zu löschen, was dem linksgrünen Establishment und der Anti-„Hate-Speech“-Front nicht ins Konzept paßt.

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