Die Flüchtlingsentscheidungen der Bundesregierung verstoßen gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz. Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schenken, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.
Kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland
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Veröffentlicht in Asylforderer
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